Die berufliche Handlungsfähigkeit soll das Ergebnis einer Berufs­ausbildung oder auch einer Fortbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sein. Die Berufliche Handlungsfähigkeit umfasst alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die ausgebildete Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt für die Ausübung ihres Berufs brauchen.

–> mehr dazu Essential „Lern- und Motivationstheoretische Hintergründe“, S. 16f.

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