Sie können sich Ihre Fortbildung zum gepr. Aus- und Weiterbildungspädagog:in / zur gepr. Berufspädagog:in in verschiedener Weise fördern und sich so bei der Finanzierung Ihres Vorhabens unterstützen lassen.

Die gesetzlichen Regelungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Deshalb informieren Sie sich hierfür bitte jeweils bei den für Sie zuständigen Stellen.

Eine Übersicht möglicher Förderangebote sowie Links zu den entsprechenden Anlaufstellen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Im Rahmen dieser Förderung erhalten Sie als Teilnehmer:in unserer beruflichen Fortbildungen über das sogenannte Aufstiegs-BAföG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (ab 01.08.2020) zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Darlehensnachlass in Höhe von ebenfalls 50 Prozent (ab 01.08.2020) auf Antragstellung nach bestandener Prüfung.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie nicht bereits über eine gleichwertige oder höhere Qualifikation verfügen.

Weitere Informationen zur Förderung ebenso wie eine ausführliche Beratung zu Ihren individuellen Fragen erhalten Sie bei den bundlandspezifischen Beratungsstellen:

Arbeitssuchende aber auch Arbeitnehmer:innen können bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen, wenn die Weiterbildung, die gefördert werden soll, notwendig ist, um eine bestehende Arbeitslosigkeit durch berufliche Eingliederung zu beenden oder um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Mit dem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit zu, die Kosten zu übernehmen, die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallen. Darunter fallen die Lehrgangskosten, gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten.

Für weitere Informationen lassen Sie bei der Agentur für Arbeit beraten.

Seit dem 1. September 2013 erhält jede/r erfolgreiche Absolvent:in der beruflichen Weiterbildung zum/zur Meister:in oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro (seit 01.06.2019). Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt.

Nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung, können Sie sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Im Rahmen eines solchen Weiterbildungsstipendiums wird ein Hochschulstudium gefördert, sondern auch Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (wie z.B. die der/des Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagog/-in und Gepr. Berufspädagog/-in).